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Vermietung von Licht- und Tonanlagen |
Tel: +43-(0)-664 73 42 82 39 |
| Allgemeine Geschäftsbedingungen | ||
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Grundlage: |
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Für sämtliche Geschäfte der
Firma Jung EDV und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die hier
angeführten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“.
Gerichtsstand ist Tulln. |
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Aufträge: |
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Telegrafische,
fernschriftliche und telefonische
Aufträge sowie solche über Telefax oder Bildschirmtext sind für den
Verkäufer erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind, bzw.
die Ware zur Auslieferung gebracht und/oder eine Rechnung erteilt wurde. |
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Eigentumsvorbehalt: |
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Die Mietgegenstände sind
Eigentum der Jung EDV und dürfen weder veräußert, verpfändet,
weitervermietet oder in irgend einer anderen Form an Dritte weitergegeben
werden. |
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Mietdauer: |
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Der Mieter verpflichtet sich, die vereinbarte Mietdauer einzuhalten. Bei Überschreitung wird die Mietgebühr entsprechend weiter berechnet. Jung EDV behält sich bei Terminverzug das Recht vor, die Mietgegenstände unter Verrechnung sämtlicher anfallender Kosten zurückzuholen. |
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Storno: |
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Sollte eine vereinbarte
Vermietung aus Gründen die nicht an der Firma Jung EDV liegen nicht zustande
kommen, gelten folgende Stornosätze als vereinbart: |
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Haftung: |
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Der Mieter verpflichtet sich,
die Mietgegenstände in technischen und optischem gebrauchsfähigen Zustand zu
erhalten. Während der Mietdauer auftretende Mängel dürfen
nur durch den Vermieter oder durch eine von ihm bezeichnete Person behoben werden. |
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Versicherung/Schäden: |
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Die Mietgegenstände sind
nicht versichert. Verursacht der Mieter oder eine dritte Person Schäden an
den Mietgegenständen, sind diese der Jung EDV spätestens bei Rückgabe zu melden. Schäden oder Verluste an
Mietgegenständen, die durch den Mieter, Drittpersonen infolge unsachgemäßer
Behandlung oder Lagerung oder Umwelteinflüße, oder als Folge mangelnder
Sicherung oder Bewachung des Veranstaltungsortes entstehen, werden dem
Mieter in Rechnung gestellt. |
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Reklamationen: |
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Beanstandungen wegen
unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie sonstige Mängel sind uns
unverzüglich nach Empfang der Ware mitzuteilen. |
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Zahlungskonditionen: |
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Soweit nicht anders
vereinbart ist der gesamte Mietpreis bei Abholung der Mietgegenstände zu
bezahlen. |
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Bewilligungen: |
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Aufführungslizenzen,
Konzessionen und Bewilligungen zur Inbetriebnahme
der Geräte hat sich der Mieter auf eigene Rechnung zu besorgen. Der
Vermieter weist jede Haftung für Schäden und Störungen zurück, die
durch die gemieteten Geräte verursacht werden. |
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Rückgabe der Mietgegenstände: |
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Die Mietgegenstände sind in ordnungsgemäßem Zustand, gereinigt und in der gleichen Verpackung wie bei der Abholung zurück zu geben. |
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Sonstiges |
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Sollten einzelne dieser
Bestimmungen aus welchem Grund auch immer nicht zur Anwendung gelangen, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. |
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